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Leistungen

Wir erstellen beglaubigte schriftliche Übersetzungen aller Art für die Sprachrichtungen Serbisch, Bosnisch, Kroatisch, Montenegrinisch, Makedonisch, Slowenisch, Albanisch – Deutsch und umgekehrt, sowohl für Privatpersonen als auch für Firmen.

Unser Spezialgebiet sind Übersetzungen von Dokumenten und Unterlagen für Bürger aus aus Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und anderen Ex-Yu Ländern, welche in Deutschland leben und arbeiten, bzw. welche in Deutschland eine Beschäftigung suchen. Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die komplette Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Anerkennung von ausländischen Schul- und Hochschulabschlüssen, die Übersetzung und die Antragstellung bei den zuständigen Behörden.

Es besteht eine große Anzahl von sog. Mangelberufen, in denen inländische Fachkräfte fehlen und für welche die Besetzung offener Stellen mit ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern arbeitsmarkt- und integrationspolitisch unter bestimmten Voraussetzungen verantwortbar ist.

Besonders gesucht sind Fachkräfte derzeit in folgenden Bereichen: Gesundheits- und Pflegebereich (Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Physiotherapeuten), MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), aber auch in der Gastronomie und in der Bauwirtschaft.

Sofern Sie sich für eine Beschäftigung in Deutschland entschieden haben, müssen Sie zunächst prüfen, ob ihr Diplom in Deutschland anerkannt ist, bzw. ob Ihr Abschluss gleichwertig dem deutschen Abschluss ist.

Mit einer abgeschlossenen Fachhochschule oder Hochschule können Sie auf der Internetseite ANABIN feststellen, ob Ihre ausländische Hochschule in Deutschland anerkannt ist bzw. wie diese bewertet wird.

Sollte Ihre Fachhochschule bzw. Hochschule nicht anerkannt sein, muss Ihr Diplom in Deutschland das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Eine entsprechende Überprüfung für Mittelschulabschlüsse ist auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“ möglich.

Kann Ihr Abschluss nicht mit einem deutschen Abschluss gleichgesetzt werden, müssen Sie entweder eine Zusatzprüfung absolvieren oder einen Zusatzkurs besuchen. Nur so kann Ihr Abschluss äquivalent zum deutschen Abschluss werden.

Neben ausreichenden Deutschkenntnisse, Niveau B2, benötigen Sie eine bestimmte Anzahl an Dokumenten, für welche beglaubigte Übersetzungen notwendig sind. In den meisten Bundesländern werden dabei explizit Übersetzungen von in Deutschland oder der EU ermächtigten Übersetzern gefordert.

Neben der Übersetzung bieten wir Ihnen auch den kompletten Service im Rahmen des Anerkennungsverfahrens, die Vorbereitung der zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen (Schul- und Hochschuldiplom) notwendigen Dokumente, die Übersetzung sowie die Antragstellung bei den zuständigen Behörden.

In vielen Fällen entscheiden Sie sich auf Empfehlung eines ehemaligen Kollegen oder Freundes für die Arbeitssuche in Deutschland. Sofern Sie nicht bereits eine bestimmte Stelle in Aussicht haben oder auf der Suche nach einer neuen Stelle sind, sich aber in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation noch nicht sicher genug fühlen, können Sie sich auch an uns wenden.  Unser Leistungsspektrum umfasst auch die Stellensuche mit anschließender Bewerbung. Wir führen Vorabgespräche mit potenziellen Arbeitgebern, entwerfen ein Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf. Für Ihre Bewerbung benötigen Sie auch Übersetzungen von Dokumenten, welche Ihre Arbeitserfahrung belegen. Wir garantieren Ihnen qualitativ hochwertige Übersetzungen, die Ihnen die Tür zur neuen Arbeitsstelle öffnen werden.

Wenn Sie sich für eine Heirat in Deutschland entschieden haben, kontaktieren Sie am besten das Standesamt in dem Sie heiraten möchten. Dort werden Sie eine Liste mit notwendigen Dokumenten sowie Informationen zum weiteren Prozess erhalten. Die Liste umfasst u.a. auch Dokumente, für welche beglaubigte Übersetzungen notwendig sind.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass für manche Dokumente eine Apostille verlangt wird, bei internationalen Dokumenten, wie z.B. einer internationalen Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtseintrag), benötigen Sie weder eine Übersetzung noch eine Apostille.

Sofern einer der zukünftigen Ehepartner nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, muss beim Termin zur Abgabe der Unterlagen im Standesamt sowie bei der Heirat ein Übersetzer anwesend sein, und zwar unabhängig davon, ob einer der zukünftigen Ehepartner perfektes Deutsch spricht. Wir bieten Ihnen in diesen Fällen Simultanübersetzungen an, sofern sich Ihr Standesamt in der Nähe von Offenbach oder Frankfurt befindet, kontaktieren Sie uns gerne zwecks Angebots.

Selbiges gilt auch für den Prozess der Familienzusammenführung. Damit der Ehepartner sowie die Kinder ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, müssen sie einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft stellen. Wir stehen Ihnen auch bezüglich dieses Prozesses zur Verfügung.

Führerscheine aus Drittländern, d.h. aus Ländern die nicht der EU bzw. dem EWR (Europäischer Währungsraum) angehören, behalten nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland noch sechs Monate ihre Gültigkeit. Bis zum Ablauf der sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen. Der Prozess ist sehr einfach und eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht notwendig.

Die benötigten Unterlagen sind: Reisepass, erste Meldebestätigung in Deutschland, ein biometrisches Passfoto, der ausländischer Führerschein mit beglaubigter Übersetzung, welche wir Ihnen zu sehr günstigen Konditionen anbieten können.

Eigne KFZ Versicherungen erkennen bei der Berechnung der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) im Rahmen der Fahrzeuganmeldung eine Bestätigung Ihres bisherigen Versicherers aus Ihrem Heimatland zumindest teilweise an. Um von der deutschen Versicherung in eine günstigere SF-Klasse eingestuft zu werden, brauchen Sie eine Bestätigung Ihrer bisherigen Versicherung sowie die beglaubigte Übersetzung dieser Bestätigung. Dies gilt natürlich nur sofern Sie während der Versichertenzeit keinen gemeldeten Schaden hatten.

Sofern Sie seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland leben und über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen, haben Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Einbürgerung beantragen. Neben den beiden genannten Bedingungen gibt es noch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, insbesondere der Verzicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit.

Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens benötigen Sie u.a. die Übersetzung der Einbürgerungszusicherung sowie der erweiterten Meldebescheinigung, welche Sie bei Ihrem Generalkonsulat vorlegen müssen, und im Anschluss die Übersetzung der Entlassungsurkunde.

Neben der beglaubigten Übersetzung bieten wir Ihnen auch sämtliche Dienstleistungen im Rahmen der Antragstellung zur Einbürgerung an.

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAMF.

  • Ausfüllen von Formularen, z.B. Kindergeldanträge
  • Verfassen von Schreiben an Behörden und öffentliche Einrichtungen
  • Simultanübersetzungen bei Behörden, Notaren u.a.
  • im Rahmen der Wohnungssuche verfassen wir für Sie Anträge an Wohnungsbaugenossenschaften und an sonstige Vermieter
  • Kontoeröffnungen

Annahme von Dokumenten:

  • persönliche Abgabe in der Agentur
  • E-Mail (Vorlage des Originals bei Abholung)

Lieferung:

  • Abholung in der Agentur von 8 bis 18 Uhr (nach vorheriger Vereinbarung)
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